Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von CJ.Saphire UG (haftungsbeschränkt) Stand: 10. Juni 2024
CJ.Saphire UG (haftungsbeschränkt) unterstützt Unternehmen in allen Bereichen, die sich mit den Menschen in dieser Unternehmen beschäftigen. CJ.Saphire UG (haftungsbeschränkt) verfolgt das Ziel, Unternehmen dabei zu helfen, sich auf ihren eigentlichen Zweck zu fokussieren, sodass sie langfristig erfolgreich sein können. Die Dienstleistungen der CJ.Saphire UG (haftungsbeschränkt) umfassen daher neben Angeboten in der Rekrutierung neuer Personal auch Lösungen zur Optimierung interner, personalbezogener Prozesse.
1. Geltung der AGB, Vertragsschluss
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der CJ.Saphire UG (haftungsbeschränkt),
Osterbergstraße 5 37124 Rosdorf (im Folgenden „wir“ oder “CJ.Saphire”) und dem Auftraggeber (im Folgenden “Kunde” oder “Unternehmen”). Die jeweils gültige Fassung ist für alle Leistungen von CJ.Saphire maßgeblich.
- Kunde ist ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB, eine natürliche Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die in Ausübung oder zum Zweck einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
- Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
- Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden, die nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sind, gelten vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vorschläge & Vermittlungen von Kandidatenprofilen
1. CJ.Saphire bietet dem Kunden die Option an, weitere Kandidatenprofile einzusehen und weitere potenzielle Kandidaten auf dem Kunden aufmerksam zu machen, mit dem Ziel, die Anzahl der bereitgestellten Kandidatenprofile zu erhöhen.
2. Der Kunde hat die Möglichkeit, direkt einen Vermittlungsservice im Rahmen der Veröffentlichung des Stellenangebots oder zu einem späteren Zeitpunkt gemäß dieser AGB zu buchen. CJ.Saphire hat das Recht, auch ohne die direkte Buchung des Vermittlungsservice, das veröffentlichte Stellenangebot des Kunden auf eigenen Kanälen oder bei Drittanbietern auf eigene Kosten zu bewerben.
4. Ein Kandidat wurde über CJ.Saphire auf den Kunden aufmerksam gemacht, sobald der Kandidat Informationen durch CJ.Saphire bereitgestellt bekommen hat, die die Identifikation des Unternehmens für den Kandidaten ermöglichen. Der Kandidat wurde ebenfalls durch CJ.Saphire auf das Unternehmen aufmerksam gemacht, sobald Informationen zu einem veröffentlichten Stellenangebot übermittelt wurden, ohne dass die Identifikation des Unternehmens ermöglicht wurde. Beispiel: Ein Kandidat wurde im Rahmen der Vermittlungsdienstleistung auf eine von CJ.Saphire ausgeschriebene Stelle aufmerksam. Im weiteren Verlauf stellt der Kandidat fest, dass es noch ein anderes Stellenangebot gibt, für das das Unternehmen aber keinen Vermittlungsservice gebucht hat und bewirbt sich dort. Das Unternehmen stellt den Kandidaten auch für diese Stelle ein, da er tatsächlich besser dort passt. Da CJ.Saphire die Vorarbeit geleistet hat, gilt der Kandidat dennoch als vermittelt, da die Vermittlungsleistung vollständig erbracht wurde.
5. Eine Vermittlung liegt vor, sobald eine Einigung über einen Hauptvertrag gemäß die AGB erfolgt ist. Eine Vermittlung liegt nicht vor, wenn es sich um einen Direktkandidaten nach dieser AGB handelt. Eine Einigung in diesem Sinne liegt bereits vor, wenn beide Parteien mündlich zugestimmt haben, einen Hauptvertrag einzugehen (“mündliche Zusage”).
6. Bewirbt sich ein Direktkandidat innerhalb des Bereitstellungszeitraums für Direktkandidaten erneut beim Kunden, ob diese Bewerbung direkt oder durch CJ.Saphire erfolgte, gilt der Kandidat dieser Bereitstellung weiterhin als Direktkandidat. Speichert der Auftraggeber das Kandidatenprofil in diesem Zuge, ist Satz 1 nicht anwendbar. Beispiel: Ein Kandidat bewirbt sich erstmals direkt beim Unternehmen als Direktkandidat. Da er nicht optimal auf die Stelle passt, wird er abgelehnt. Wenig später wird er über CJ.Saphire auf ein anderes, passenderes Stellenangebot des gleichen Unternehmens aufmerksam gemacht und letztendlich auch eingestellt. In diesem Falle gelten die Konditionen wie als Direktkandidat, da die erstmalige Bewerbung direkt erfolgte.
7. Sollte keine Direktbewerbung gemäß dieser AGB vorliegen und hat sich ein Kandidat, der von CJ.Saphire bereitgestellt wurde, innerhalb der letzten sechs Monate vor der Bereitstellung unabhängig von dieser Bereitstellung beim Auftraggeber beworben oder ist von einem anderen Anbieter bereitgestellt worden, ist der Auftraggeber verpflichtet, CJ.Saphire unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen oder jedenfalls vor der weiteren Bearbeitung der Bewerbung oder weiterer Nutzung der bereitgestellten Informationen, davon zu unterrichten. Soweit die unverzügliche Meldung unklar/strittig ist, wie der Auftraggeber erstmals Kenntnis von dem Kandidaten erlangt hat, hat der Auftraggeber auf Verlangen von CJ.Saphire innerhalb von 14 Tagen entsprechende Belege zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall erbringt CJ.Saphire keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Kandidaten. Kommt der Auftraggeber der unverzüglichen Meldung oder der Bereitstellung der Nachweise nicht nach und/oder nutzt der Auftraggeber dennoch weiterhin die CJ.Saphire-Plattform zur Bearbeitung des Kandidatenprofils, so gilt der Kandidat als von CJ.Saphire bereitgestellt und es gelten die Konditionen gemäß dieser AGB.
3. Haftung
1. CJ.Saphire haftet auf Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; ferner nur für die fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solchen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden haftet CJ.Saphire bzw. seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, die jedoch in der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden ist.
2. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung von CJ.Saphire wirkt auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
4. Form der Kündigung
Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und CJ.Saphire wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er ist für beide Seiten jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen durch Mitteilung in Textform an die andere Partei kündbar. Bereits zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber beauftragte, aber noch nicht vollständig erbrachte, kostenpflichtige Leistungen werden nur insoweit zurückerstattet, wie die Leistung noch nicht erfüllt wurde.
5. Rechtswahl, Gerichtsstand
Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Rechts, wie dem UN-Kaufrecht (CISG). Auf die Rechtsbeziehung zwischen CJ.Saphire und dem Kunden findet deutsches Recht Anwendung. Für alle vertraglichen und außervertraglichen Streitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand Göttingen.
6. Schlussbestimmung
CJ.Saphire erklärt, vom Stellenbewerber die Erlaubnis zur Weitergabe personenbezogener Daten an den Kunden zu haben. Der Kunde erklärt, dass der die Personalvermittlung beauftragende Arbeitnehmer bevollmächtigt und zeichnungsberechtigt ist. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, bleibt hiervon die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame Regelung durch eine wirksame ersetzen.